Private Nutzung des „The Sanctum“
Bizarre Träume in atmosphärischem Ambiente verwirklichen. Haben Sie oder Ihr Partner/ Ihre Partnerin davon nicht schon immer geträumt? In unseren Räumlichkeiten haben Sie die Möglichkeit, je nach Neigung ihren favorisierten Raum zu buchen.
- Im Zeitfenster wird automatisch ein 2 Stunden Block für Sie reserviert, damit Sie in Ruhe mit einem Ansprechpartner des Studios die Übernahme und Übergabe abwickeln können.
- Wenn Sie die Räumlichkeiten des Sanctum über Nacht buchen möchten ist dies an ausgewählten Wochenenden möglich! ( Siehe Buchungsplan )
- Check in ist immer 20.00 Uhr und nicht individuell verhandelbar. Check out ist 9:00 Uhr am nächsten morgen!
- Die Gebühr zur Überlassung der Räumlichkeiten ist im Vorfeld entweder in bar oder per Überweisung zu entrichten.
Die Nutzung dient rein privaten Zwecken.
- Der Nutzer übernimmt für die Dauer der Nutzung die Haftung für sich und die ihn begleitenden Personen.
Die Nutzung der Räume erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Er hat dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen, der im Zusammenhang mit der Vermietung erfolgt. - Insbesondere hat der Nutzer dem Vermieter im vorgenannten Zusammenhang von allen Ersatzansprüchen Dritter freizustellen.
Falls Sie Ihre Anmietung absagen müssen beachten Sie bitte folgende Stornogebühren: - Bis 14 Tage vor der Anmietung ist die Stornierung kostenfrei
- Bis 7 Tage vor der Anmietung berechnen wir 30% des vereinbarten Preises.
- Ab 48 Stunden vor der Anmietung berechnen wir 100% des vereinbarten Preises.
Mit der Anmietung der Räumlichkeiten erklären Sie sich mit unseren AGB einverstanden
Hausordnung:
- Der Zutritt für Jugendliche unter 18 Jahren ist im Studio The Sanctum strengstens untersagt.
- Für die Nutzung des Studios und seinen facettenreichen Spielmöglichkeiten stellt der Betreiber keine Aufsicht zur Verfügung.
- Die Gäste befinden sich aus freiem Entschluss und in eigener Verantwortung im Studio The Sanctum.
- Das Betreten des Geländes sowie die Nutzung des Studios The Sanctum inkl. Equipment geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko.
- Der Betreiber haftet nicht für gesundheitliche oder sonstige Schäden, die durch die Benutzung dieser entstehen könnten. Der Betreiber haftet nicht für leichte Fahrlässigkeit.
- Im Studio The Sanctum gilt die gewaltfreie sexuelle Selbstbestimmung des erwachsenen Menschen.
- In unserem Studio gilt zu jeder Zeit, jegliche Spiele mit äußerster Sicherheit, Vernunft und im beiderseitigen Einverständnis durchzuführen.
- Zur Vermeidung „Erregung öffentlichen Ärgernisses gemäß § 183a StGB“ ist es den Beteiligten nicht erlaubt, außerhalb des Gebäudes (z.B. Parkplatz, Zugang zum Gebäude) sexuelle Handlungen vorzunehmen und/oder sich nackt/unangemessen in diesen Bereichen aufzuhalten.
- Bei inkorrektem/unzulässigem Verhalten behält sich der Betreiber vor den Zutritt zum Studio The Sanctum umgehend zu untersagen.
- Der Betreiber haftet nicht für die Garderobe oder persönlich eingebrachte Gegenstände bzw. Kleidung.
- Das gesamte Mobiliar und die Accessoires sindEigentum des Betreibers des Studios The Sanctum. Für grob fahrlässige Schäden haftet der Schadenverursacher im vollen Umfang.
- Das Mitbringen und Benutzen von berauschenden Substanzen bzw. Betäubungsmitteln gemäß BtMG jeglicher Art sind ausdrücklich verboten. Bei einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, wird dies seitens des Betreibers umgehend zur polizeilichen Anzeige gebracht.
- Die Kondompflicht gemäß dem Prostituiertenschutzgesetz – ProstSchG § 32 muss im Studio The Sanctum zwingend eingehalten werden.
- Die Akteure sind für die Inhalte ihrer Profile auf unserer Webseite selbst verantwortlich. Sie sorgen für ihre direkte Erreichbarkeit über die Mobilfunknummer und/oder e-Mail Adresse. Auf der Homepage des Studios The Sanctum wird lediglich eine aktuelle Anwesenheitsliste mit dem Link auf das Profil geführt.Telefonisch sind wir für allgemeine Informationen erreichbar.
- Diskretion ist oberstes Gebot im Studio The Sanctum. Um die Interessen unserer Gäste, der Akteure und des Betreibers zu wahren, verpflichten sich die Partien zum Stillschweigen. Dies betrifft insbesondere – aber nicht ausschließlich – interne Betriebsvorgänge, persönliche und berufliche Informationen aller Parteien. Einzige Ausnahmen sind Informationen, die bereits auf der Webseite oder in anderweitigen Medien veröffentlicht worden sind. Ein Verstoß gegen das Diskretionsgebot wird mit juristischen Mitteln verfolgt.